Privatpatienten

Die Ostseeklinik Schönberg-Holm entspricht den Anforderungen der Beihilfeverordnung des Bundes und der Länder und ist als beihilfefähig anerkannt. Mit den Krankenkassen haben wir einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V abgeschlossen.

Sie ist eine Krankenanstalt, die die Konzession nach § 30 Gewerbeordnung besitzt und

1. die besondere Heilbehandlungen (z.B. mit Mitteln der physikalischen  
    Therapie - Bäder, Bestrahlungen usw. - oder durch besondere Formen der 
    Ernährung) durchführt und über die dafür erforderlichen Einrichtungen und
    Pflegepersonen verfügt,

2. in der eine ärztliche Betreuung ständig gewährleistet ist, die Behandlung
    durch einen dafür ausgebildeten Arzt oder nach seinen Anweisungen
    vorgenommen wird und die Lebensweise medizinisch begründeten
    Beschränkungen unterworfen ist,

3. die der Aufsicht des zuständigen Gesundheitsamtes untersteht,

4. die nur Personen aufnimmt, die einer stationären Behandlung bedürfen und

5. die nicht mit einem Beherbergungsbetrieb räumlich verbunden ist.

Als Privatpatient haben Sie die Möglichkeit im Rahmen eines stationären Heilverfahrens oder direkt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung (Anschlussheilbehandlung) in unserem Hause betreut zu werden.

Weitere Informationen sowie die Aufnahmevereinbarung stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung.

Hier finden Sie weitere Information zum Leistungsverzeichnis

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Hier finden Sie die Aufnahmevereinbarung für Privatpatienten

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Wir sind zertifiziert nach: