Privatpatienten
Die Ostseeklinik Schönberg-Holm entspricht den Anforderungen der Beihilfeverordnung des Bundes und der Länder und ist als beihilfefähig anerkannt. Mit den Krankenkassen haben wir einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V abgeschlossen.
Sie ist eine Krankenanstalt, die die Konzession nach § 30 Gewerbeordnung besitzt und
1. die besondere Heilbehandlungen (z.B. mit Mitteln der physikalischen
Therapie - Bäder, Bestrahlungen usw. - oder durch besondere Formen der
Ernährung) durchführt und über die dafür erforderlichen Einrichtungen und
Pflegepersonen verfügt,
2. in der eine ärztliche Betreuung ständig gewährleistet ist, die Behandlung
durch einen dafür ausgebildeten Arzt oder nach seinen Anweisungen
vorgenommen wird und die Lebensweise medizinisch begründeten
Beschränkungen unterworfen ist,
3. die der Aufsicht des zuständigen Gesundheitsamtes untersteht,
4. die nur Personen aufnimmt, die einer stationären Behandlung bedürfen und
5. die nicht mit einem Beherbergungsbetrieb räumlich verbunden ist.
Als Privatpatient haben Sie die Möglichkeit im Rahmen eines stationären Heilverfahrens oder direkt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung (Anschlussheilbehandlung) in unserem Hause betreut zu werden.
Weitere Informationen sowie die Aufnahmevereinbarung stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Information zum Leistungsverzeichnis
Hier finden Sie die Aufnahmevereinbarung für Privatpatienten









